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Bedarfsbasiert

Bedarfsausweis (Energieausweis) für Gewerbeimmobilien in Berlin

Der Bedarfsausweis wird auf Basis der Gebäudedaten nach DIN V 18599 berechnet, unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten. Er ist aufwendiger, bietet aber detaillierte Sanierungsempfehlungen und ist für Neubauten Pflicht.

Individuelles Angebot, je nach Gebäudekomplexität

Wann ist ein Bedarfsausweis Pflicht?

In bestimmten Situationen ist der Bedarfsausweis die einzige Option, unabhängig von den höheren Kosten. Bis 31.12.2026 haben Sie bei Bestandsgebäuden die Wahl, ab 1. Januar 2027 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) mit dem Bedarfsausweis als einziger Ausweisart für Nichtwohngebäude. Für Nichtwohngebäude haben wir mit gewerbepass® eine eigene Marke: Energieausweis für Nichtwohngebäude in Berlin erstellen lassen.

Bedarfsausweis ist Pflicht bei:

  • Neubauten: keine Verbrauchshistorie vorhanden
  • Fehlende Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre
  • Größere Sanierungen: mehr als 10% der Außenbauteile erneuert
  • Signifikante Leerstände im Erfassungszeitraum
  • Ab 1. Januar 2027: bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing nur noch der Bedarfsausweis zulässig (§ 80 GModG)

Bedarfsausweis ist sinnvoll bei:

  • Bedarf an detaillierten Sanierungsempfehlungen
  • Geplante energetische Modernisierung
  • Wunsch nach nutzerunabhängiger Bewertung
  • Komplexe Gebäude mit vielen Nutzungszonen

Warum ist der Bedarfsausweis teurer?

Die Berechnung nach DIN V 18599 ist deutlich aufwendiger als die Verbrauchserfassung. Hier die wichtigsten Kostenfaktoren:

1

Zonierung des Gebäudes

Jede Nutzungszone (Büro, Lager, Verkauf, etc.) muss separat erfasst und berechnet werden. Je mehr Zonen, desto höher der Aufwand.

2

Bauphysikalische Berechnungen

U-Werte aller Bauteile (Wände, Fenster, Dach, Boden) müssen ermittelt oder aus Baujahr und Bauweise abgeleitet werden.

3

Anlagentechnik

Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung werden für jede Zone detailliert erfasst und berechnet.

4

Sanierungsempfehlungen

Im Bedarfsausweis sind konkrete Maßnahmenempfehlungen zur energetischen Verbesserung enthalten.

Preise für Bedarfsausweise

Ein Festpreis, unabhängig von Gebäudegröße und Komplexität:

Transparente Kalkulation: 899 € Festpreis, keine versteckten Kosten.

So läuft die Erstellung ab

1

Erstgespräch & Angebotserstellung

Wir besprechen Ihr Projekt telefonisch. Nach Sichtung der Unterlagen (Grundrisse, Baupläne) erhalten Sie ein verbindliches Angebot.

1-2 Tage
2

Datenübermittlung

Alle Gebäudedaten übermitteln Sie online oder telefonisch: Bausubstanz, Nutzungszonen, Anlagentechnik.

1-3 Tage
3

Berechnung & Auswertung

Die Daten werden nach DIN V 18599 berechnet. Für jede Nutzungszone werden Energiebedarfe ermittelt.

3-10 Werktage
4

Sanierungsempfehlungen

Auf Basis der Berechnung erstelle ich konkrete Empfehlungen zur energetischen Verbesserung.

Inkl. in Berechnung
5

Lieferung & Registrierung

Sie erhalten den fertigen Ausweis als PDF und im Original. Er wird beim DIBt registriert.

10 Jahre Gültigkeit

Bundesweiter Service für große Projekte

Bei größeren Gewerbeimmobilien übernehme ich auch bundesweite Aufträge. Alles läuft per Telefon, mit Ihren Unterlagen und Fotos, an jedem Standort. Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Gespräch.

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Vollständige Verbrauchsdaten vorhanden?

Wenn lückenlose Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre vorliegen, können Sie bis 31.12.2026 alternativ den Verbrauchsausweis wählen. Ab 1. Januar 2027 ist bei Nichtwohngebäuden nur noch der Bedarfsausweis zulässig.

Mehr zum Verbrauchsausweis

Häufige Fragen zum Bedarfsausweis für Gewerbe

Wann brauche ich einen Bedarfsausweis für Gewerbeimmobilien?

Bei Neubauten ist der Bedarfsausweis immer Pflicht. Für Bestandsgebäude besteht bis 31.12.2026 Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Ab 1. Januar 2027 ist bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing eines Nichtwohngebäudes nur noch der Bedarfsausweis zulässig (§ 80 GModG). Wir empfehlen bei Gewerbe den Bedarfsausweis.

Was kostet ein Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude?

Bei energiepass® BERLIN 899 EUR Festpreis. Der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude wird nach DIN V 18599 berechnet (ab 1. Januar 2027 nach DIN/TS 18599:2025-10) und ist aufwändiger als bei Wohngebäuden. Individuelle Beratung unter 0152 060 777 67.

Wie wird ein Gewerbe-Bedarfsausweis berechnet?

Nichtwohngebäude werden nach DIN V 18599 berechnet, ab 1. Januar 2027 nach DIN/TS 18599:2025-10. Dabei werden Beleuchtung, Lüftung, Kühlung und Warmwasser zusätzlich zur Heizung berücksichtigt, jede Nutzungszone wird einzeln erfasst. energiepass® BERLIN hat Erfahrung mit allen Gewerbetypen.

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