Recht

Energieausweis verlängern oder erneuern in Berlin: Was nach zehn Jahren wirklich zu tun ist

Energieausweis verlängern oder erneuern in Berlin: Was nach zehn Jahren wirklich zu tun ist | energiepass BERLIN, Telefon 0152 060 777 67
Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Berlin
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Einen Energieausweis verlängern können Sie nicht, auch nicht in Berlin. Nach § 79 Abs. 3 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) wird nach zehn Jahren ein neuer ausgestellt, und zwar erst, wenn Verkauf, Vermietung oder ab 2027 eine Vertragsverlängerung ansteht. Wir erstellen den neuen Bedarfsausweis zum Festpreis, 299 Euro fürs Einfamilienhaus, 24 Stunden nach vollständigen Angaben.

Und noch etwas vorweg: Mit dem alten Ausweis in der Hand geht der neue schneller.

Ich bin Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer von energiepass® BERLIN. Seit 2018 erstellen wir Energieausweise für Berliner Häuser, jeden mit DIBt-Registriernummer.

In diesem Herbst höre ich am Telefon oft denselben Satz.

„Mein Energieausweis läuft ab. Können Sie den verlängern?“

Die ehrliche Antwort lautet: Nein. Niemand kann das.

Die gute Nachricht steckt im zweiten Teil der Antwort. Vielleicht brauchen Sie gerade gar keinen neuen. Und wenn doch, ist der alte Ausweis Ihr bester Helfer.

Ob Gründerzeithaus in Prenzlauer Berg, Siedlungshaus in Mahlsdorf oder Mehrfamilienhaus in Neukölln: Die Regeln sind überall dieselben. Was sich unterscheidet, ist das, was in zehn Jahren am Haus passiert ist.

Inhalt:

  • Kann man einen Energieausweis verlängern?
  • Warum laufen 2026 und 2027 so viele Energieausweise ab?
  • Wann brauchen Sie in Berlin wirklich einen neuen Energieausweis?
  • Was heißt „Verlängerung“ ab 2027 beim Mietvertrag?
  • Was ist in Ihrer Situation jetzt zu tun?
  • Wie erneuern Sie Ihren Energieausweis in vier Schritten?
  • Welche Daten aus dem alten Ausweis dürfen übernommen werden?
  • Was passiert, wenn ein Verbrauchsausweis abläuft?
  • Was kostet es, einen Energieausweis in Berlin zu erneuern?
  • Was ändert sich ab 2027 für alle, die ihren Ausweis erneuern?
  • Praxis-Tipps, häufige Fehler, FAQ und Fazit

Kann man einen Energieausweis verlängern?

Nein. Einen Energieausweis kann man nicht verlängern, weder beim Aussteller noch beim DIBt noch beim Bezirksamt. Er gilt zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Danach wird ein neuer ausgestellt, mit neuer Berechnung und neuer Registriernummer nach § 98 GModG.

So steht es im Gesetz:

„Energieausweise sind für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren auszustellen. Unabhängig davon verliert ein Energieausweis seine Gültigkeit, wenn nach § 80 Absatz 2 ein neuer Energieausweis erforderlich wird.“

§ 79 Abs. 3 GModG, Wortlaut auf gesetze-im-internet.de

Kein Stempel. Keine Fortschreibung. Kein Nachtrag mit neuem Datum.

Wer „Verlängerung“ sagt, meint in Wahrheit immer eine Neuausstellung.

Ist das schlimm? Ich finde nicht. Ein Ausweis von 2016 beschreibt ein Haus von 2016. Ihr Haus von heute hat vielleicht eine neue Heizung, neue Fenster oder ein ausgebautes Dach. Der neue Ausweis zeigt, was heute ist.

Wie lange genau ein Ausweis gilt, wo das Datum steht und was der zweite Satz des Paragrafen bedeutet, habe ich im Ratgeber Energieausweis abgelaufen: Gültigkeit und Fristen in Berlin erklärt. Hier geht es um die Frage danach: Was tun Sie jetzt?

Warum laufen 2026 und 2027 so viele Energieausweise ab?

Die Ablaufwelle hat einen einfachen Grund: Seit dem 1. Mai 2014 bekommt jeder Energieausweis eine DIBt-Registriernummer. Laut Bundesregierung wurden 2016 bundesweit 378.436 und 2017 schon 456.456 Nummern vergeben. Rechnerisch erreichen diese Jahrgänge 2026 und 2027 das Ende ihrer zehn Jahre.

Die Zahlen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung, der Bundestagsdrucksache 19/7291 vom 22. Januar 2019.

Jahr der RegistrierungRegistriernummern bundesweitRechnerisches Ablaufjahr
2014 (ab 1. Mai)322.2082024
2015438.4052025
2016378.436 (239.955 Bedarf, 138.481 Verbrauch)2026
2017456.456 (251.697 Bedarf, 204.759 Verbrauch)2027
2018819.4242028

Ehrlich gelesen sind das Registriernummern, keine Zahl heute benutzter Ausweise. Manche Nummer wurde nie zu einem Ausweis, manches Haus hat längst einen neueren. Wie viele davon auf Berlin entfallen, weist die Drucksache nicht aus.

Die Richtung ist trotzdem klar. Viele Ausweise aus dieser Zeit liegen in einem Ordner, und kaum jemand hat das Datum im Kopf.

Wann haben Sie Ihren zuletzt in der Hand gehabt?

Wann brauchen Sie in Berlin wirklich einen neuen Energieausweis?

Einen neuen Energieausweis brauchen Sie nur, wenn ein Anlass ansteht und kein gültiger Ausweis mehr vorliegt. Anlässe sind nach § 80 GModG Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing, ab 1. Januar 2027 auch die Verlängerung eines solchen Vertrags. Der Ablauf allein verpflichtet zu nichts.

Das ist der wichtigste Satz dieses Artikels.

Ein Ablaufdatum ist kein Ereignis. Ein Verkauf ist eines.

Wer in Wedding eine Wohnung an langjährige Mieter vermietet, muss nichts tun, wenn der Ausweis abläuft. Wer in Zehlendorf seit dreißig Jahren im eigenen Haus wohnt und bleiben will, auch nicht.

Anders sieht es aus, sobald Sie verkaufen oder neu vermieten wollen. Dann gilt nach § 80 Absatz 3 bis 5 GModG: Der Ausweis wird Interessenten spätestens dann vorgelegt, wenn sie sich die Immobilie anschauen, und nach Vertragsschluss unverzüglich übergeben. Steht schon ein kommerzielles Inserat, gehören die Pflichtangaben aus dem Ausweis in die Anzeige.

Und wenn der Ausweis fehlt? Nach § 108 GModG drohen bei einem fehlenden oder falschen Ausweis bis 10.000 Euro Bußgeld. Wer einen vorhandenen Ausweis Interessenten nicht rechtzeitig vorlegt oder nach Vertragsschluss nicht übergibt, riskiert ebenfalls bis 10.000 Euro. In der Praxis ist die Abmahnung wegen fehlender Pflichtangaben im Inserat das häufigere Risiko.

Wie das bei Mietern im Detail läuft, steht im Ratgeber Energieausweis bei Vermietung und Neuvermietung in Berlin. Für Verkäufer habe ich alle Schritte von Inserat bis Notar in der Checkliste Energieausweis beim Hausverkauf in Berlin zusammengestellt.

Was heißt „Verlängerung“ ab 2027 beim Mietvertrag?

Ab 1. Januar 2027 hat das Wort Verlängerung beim Energieausweis eine zweite Bedeutung. Wird ein Miet-, Pacht- oder Leasingvertrag verlängert, ist das ein eigener Anlass, den Ausweis vorzulegen, genau wie bei einer Neuvermietung. Das gilt nur, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt.

Hier verwechseln viele zwei Dinge, die nichts miteinander zu tun haben.

Was verlängert wirdWas es bedeutetRechtsfolge
Der Energieausweisgibt es nicht, gemeint ist immer eine Neuausstellungneuer Ausweis, neue Registriernummer (§ 79 Abs. 3, § 98 GModG)
Der Miet-, Pacht- oder Leasingvertrag, bis 31.12.2026kein eigener Anlasskeine Vorlagepflicht allein wegen der Verlängerung
Der Miet-, Pacht- oder Leasingvertrag, ab 01.01.2027eigener VorlageanlassAusweis vorlegen und übergeben, wenn kein gültiger vorliegt (§ 80 Abs. 3 bis 5 GModG neu)

Die neue Regel steht in Artikel 2 der Novelle vom 23. Juli 2026, verkündet im BGBl. 2026 I Nr. 226. Sie setzt Artikel 20 der EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 um.

Wen trifft das? Vor allem befristete Verträge. Das Ladenlokal in Friedrichshain mit Fünfjahresvertrag und Option. Die verpachtete Gaststätte in Köpenick. Das geleaste Gewerbeobjekt.

Ein klassischer unbefristeter Wohnungsmietvertrag läuft dagegen einfach weiter, ohne dass etwas verlängert wird.

Nicht alle finden die Regel gut. Haus & Grund Deutschland schreibt in seiner Stellungnahme an den Bundestag: „Ein zusätzlicher Energieausweis bringt in diesen Fällen keinen relevanten Informationsgewinn, verursacht aber für Vermieter zusätzlichen Aufwand und Kosten.“ Geändert hat das nichts, weil die EU die Verlängerung ausdrücklich als Anlass vorgibt.

Verkauf, Vermietung oder Vertragsverlängerung in Sicht und der Ausweis läuft ab? Schicken Sie mir den alten Ausweis und ein paar Fotos, den Rest erledigen wir: Festpreis, Best-Case-Optimierung, neuer Bedarfsausweis 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox. Jetzt Festpreis berechnen und neuen Energieausweis bestellen oder anrufen: 0152 060 777 67, auch per WhatsApp.

Was ist in Ihrer Situation jetzt zu tun?

Was jetzt zu tun ist, hängt am Anlass, nicht am Ablaufdatum. Wer nichts verkauft, vermietet oder verlängert, muss nichts tun. Wer verkaufen oder neu vermieten will, beauftragt den neuen Ausweis vor dem Inseratsstart. Die Tabelle zeigt die sieben häufigsten Lagen.

Ihre SituationWas jetzt zu tun ist
Ausweis läuft ab, kein Anlass in SichtNichts. Ablaufdatum notieren, neu erst beim nächsten Anlass.
Verkauf geplantNeuen Bedarfsausweis vor dem Inseratsstart beauftragen. Vorlage spätestens, wenn Interessenten das Haus anschauen, Pflichtangaben ins kommerzielle Inserat.
Neuvermietung einer WohnungNeuen Ausweis vor dem Inserat beauftragen, Interessenten spätestens beim Anschauen der Wohnung vorlegen, nach Vertragsschluss übergeben.
Laufender MietvertragNichts. Im laufenden Mietverhältnis muss niemand nachbestellen.
Mietvertragsverlängerung ab 2027Liegt kein gültiger Ausweis vor, wird er wie bei einer Neuvermietung vorgelegt. Betrifft vor allem befristete Gewerbe-, Pacht- und Leasingverträge.
Nichtwohngebäude (Büro, Laden, Praxis)Bis 31.12.2026 Ausweis nach heutigem Recht, der zehn Jahre gilt. Ab 2027 bei neuem Anlass nur noch Bedarfsausweis mit Klasse A bis G.
Verbrauchsausweis läuft abAlte Verbrauchsdaten reichen nie. Entweder neue Abrechnungen über 36 Monate oder, wie bei uns, ein Bedarfsausweis ohne Abrechnungen.

Ein Fall fehlt in der Tabelle, weil das Gesetz ihn nicht ausdrücklich regelt: Der Ausweis läuft ab, während das Haus schon am Markt ist.

Ein typisches Muster sieht so aus. Ein Reihenhaus in Lichterfelde geht im November ins Inserat. Der Ausweis gilt bis März. Die ersten Interessenten schauen sich das Haus mit gültigem Ausweis an, die Beurkundung beim Notar rutscht in den April.

Was gilt am Tag der Übergabe? Dafür gibt es weder eine eigene Frist noch ein Urteil, das ich Ihnen nennen könnte.

Meine Empfehlung ist deshalb einfach: Fällt das Ablaufdatum in den Vermarktungszeitraum, beauftragen Sie den neuen Ausweis vor dem Inseratsstart. Dann stimmen Inserat, Gespräche mit Interessenten und Übergabe mit demselben Dokument überein.

Das kostet Sie nichts extra. Den neuen Ausweis hätten Sie für den nächsten Anlass ohnehin gebraucht, und er gilt wieder zehn Jahre.

Wie erneuern Sie Ihren Energieausweis in vier Schritten?

Ein Energieausweis lässt sich in vier Schritten erneuern: Ablaufdatum auf Seite 1 prüfen, Anlass klären, alten Ausweis und Fotos schicken, neuen Ausweis 24 Stunden nach vollständigen Angaben erhalten. Alles läuft telefonisch oder per Foto, Sie müssen dafür niemanden ins Haus lassen.

  1. Ablaufdatum finden. Auf Seite 1 steht oben „Gültig bis“, daneben die Registriernummer. Notieren Sie beides.
  2. Anlass prüfen. Steht ein Verkauf, eine Neuvermietung oder ab 2027 eine Vertragsverlängerung an? Wenn nicht, legen Sie den Ausweis wieder in den Ordner. Wenn ja, geht es weiter.
  3. Alten Ausweis und Fotos schicken. Ein Scan oder Handyfoto aller Seiten des alten Ausweises reicht. Dazu Fotos der Heizung mit Typenschild, der Fenster, der Fassade, des Dachs und, falls vorhanden, des Kellers. Per WhatsApp an 0152 060 777 67 oder über den Rechner. Welche Angaben wir im Einzelnen brauchen, steht im Ratgeber Welche Daten braucht ein Energieausweis für Wohngebäude?.
  4. Neuen Ausweis erhalten. 24 Stunden nach vollständigen Angaben liegt der neue Bedarfsausweis als PDF in Ihrer Inbox, mit neuer DIBt-Registriernummer und neuem Gültigkeitsdatum.

Ein Wort zur Best-Case-Optimierung, weil sie gerade beim Erneuern zählt.

Wir rechnen jedes Haus mit den günstigsten Werten, die sich belegen lassen. Die neuen Fenster von 2019 gehen mit ihrem echten U-Wert in die Rechnung, nicht mit einem Pauschalwert für ihr Baujahr. Die gedämmte oberste Geschossdecke zählt, wenn ein Foto oder eine Rechnung sie zeigt.

Ein Versprechen für eine bestimmte Klasse gebe ich nicht. Ich verspreche, dass nichts Belegbares unter den Tisch fällt.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Fotos reichen: Auf Wunsch machen wir eine kostenlose Sichtprüfung von außen.

Welche Daten aus dem alten Ausweis dürfen übernommen werden?

Daten aus dem alten Energieausweis dürfen übernommen werden, aber nur geprüft. § 83 GModG erlaubt dem Aussteller, vom Eigentümer bereitgestellte Daten zu verwenden, verpflichtet ihn aber, sie sorgfältig zu prüfen. Bei Zweifeln darf er sie nicht verwenden.

Der alte Ausweis ist ein Geschenk. Er enthält Baujahr, Flächen, Gebäudetyp, Heizungsart und meist eine Liste der damals empfohlenen Maßnahmen.

Das spart Zeit. Es spart aber nicht das Nachdenken.

Was hat sich in Berlin in zehn Jahren typischerweise geändert?

  • In vielen Gründerzeithäusern in Friedrichshain, Kreuzberg und Prenzlauer Berg wurden Gasetagenheizungen ersetzt oder auf eine zentrale Anlage umgestellt.
  • In Siedlungshäusern in Kaulsdorf, Mahlsdorf oder Frohnau sind oft neue Fenster drin, manchmal eine neue Haustür.
  • Dachgeschosse wurden ausgebaut. Dann stimmen Fläche und beheiztes Volumen des alten Ausweises nicht mehr.
  • Die oberste Geschossdecke oder die Kellerdecke wurde gedämmt.

Jede dieser Änderungen gehört in den neuen Ausweis. Wer sie verschweigt, bekommt einen schlechteren Wert, als das Haus verdient. Wer sie erfindet, bekommt einen falschen Ausweis.

Und muss dafür jemand vorbeikommen? Nein. § 84 Abs. 1 GModG lässt ausdrücklich zu, dass sich der Aussteller für die Modernisierungsempfehlungen geeignete Fotos zur Verfügung stellen lässt. Den Wortlaut finden Sie auf gesetze-im-internet.de zu § 84, die Prüfpflicht in § 83.

Was tun, wenn in Berlin alte Pläne fehlen?

Fehlen Baupläne oder Flächenangaben, hilft das Bauaktenarchiv des zuständigen Bezirks, angesiedelt bei der Bauaufsicht im Stadtentwicklungsamt. Für die Einsicht verlangt Service Berlin ein berechtigtes Interesse, etwa einen Grundbuchauszug und Ihren Ausweis, als Verwalter eine Verwaltervollmacht und gegebenenfalls eine Vollmacht des Eigentümers. Die Einzelheiten finden Sie unter Bauaktenarchiv auf service.berlin.de.

Jeder Bezirk organisiert Einsicht und Kopien etwas anders. Fragen Sie vorab in Ihrem Bezirk nach, was mitzubringen ist.

Oft geht es ohne Archiv. Liegt der alte Ausweis vor, stehen die Flächen schon drin. Fehlt etwas, rechnen wir mit Maßen, die Sie uns am Telefon nennen, und mit Ihren Fotos.

Was passiert, wenn ein Verbrauchsausweis abläuft?

Ein abgelaufener Verbrauchsausweis lässt sich nie mit seinen alten Daten erneuern. Ein neuer Verbrauchsausweis braucht nach § 82 GModG frische Abrechnungen über mindestens 36 zusammenhängende Monate, deren Ende höchstens 18 Monate zurückliegt. Wir erstellen nur Bedarfsausweise und verlangen keine Abrechnungen.

Ein Verbrauchsausweis misst, wie geheizt wurde. Nicht, wie gut das Haus ist.

Der sparsame Rentner im Erdgeschoss drückt den Wert. Die Familie mit kleinen Kindern hebt ihn. Stand eine Wohnung wegen Mieterwechsel leer, verlangt das Gesetz eine Leerstandskorrektur. Fehlt sie oder ist sie falsch, stimmt der Kennwert nicht.

Der Bedarfsausweis rechnet das Gebäude selbst: Hülle, Fenster, Heizung, Warmwasser. Sein Endenergiekennwert ist ein berechneter Bedarf je Quadratmeter, nicht die tatsächlich gekaufte Brennstoffmenge. Dafür brauchen wir keine einzige Heizkostenabrechnung.

Bis zum 31. Dezember 2026 haben Sie bei manchen Häusern ohnehin keine Wahl. Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreichen, brauchen einen Bedarfsausweis. Die Wärmeschutzverordnung war eine westdeutsche und West-Berliner Vorschrift. Häuser in Ost-Berlin wurden damals nach den TGL-Vorschriften der DDR gebaut, für die Stichtagsregel zählt aber auch dort das Datum des Bauantrags.

Ab 1. Januar 2027 fällt die 1977er-Regel weg. Bestandswohngebäude dürfen dann einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis bekommen. Der Verbrauchsausweis ist aber nur noch für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, mit Verbrauchswerten jährlich über zwei Jahre.

Ich empfehle für Wohngebäude trotzdem immer den Bedarfsausweis. Er ist unabhängig vom Verhalten der Bewohner, vergleichbar und zeigt, wo das Haus Energie verliert. Den Vergleich beider Ausweisarten habe ich unter Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis fürs Einfamilienhaus in Berlin ausführlich aufgeschrieben.

Was kostet es, einen Energieausweis in Berlin zu erneuern?

Einen Energieausweis zu erneuern kostet so viel wie ein neuer Ausweis, weil es einer ist. Bei energiepass® BERLIN gelten die normalen Festpreise: 299 Euro fürs Einfamilienhaus, 399 Euro fürs Mehrfamilienhaus, 899 Euro fürs Nichtwohngebäude. Einen eigenen Verlängerungspreis gibt es nicht.

GebäudeAusweisartFestpreisLieferung
Einfamilienhaus (EFH)Bedarfsausweis299 Euro24 Stunden nach vollständigen Angaben
Mehrfamilienhaus (MFH)Bedarfsausweis399 Euro24 Stunden nach vollständigen Angaben
Nichtwohngebäude (NWG)Bedarfsausweis899 Euro24 Stunden nach vollständigen Angaben

Warum kein Rabatt für Bestandskunden mit altem Ausweis? Weil die Arbeit dieselbe ist: eine neue Berechnung, eine neue Prüfung, eine neue Registriernummer.

Der Vorteil liegt woanders. Mit dem alten Ausweis klären wir die Daten schneller, und Sie haben weniger Arbeit.

Die Kosten trägt der Eigentümer, bei Vermietung also der Vermieter. Eine Förderung für den Energieausweis selbst gibt es nicht. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude, also etwa einen individuellen Sanierungsfahrplan, nicht den Ausweis.

Was ändert sich ab 2027 für alle, die ihren Ausweis erneuern?

Ab 1. Januar 2027 gilt ein neues Ausweisrecht. Wer 2026 neu ausstellen lässt, bekommt einen Ausweis nach heutigem Recht, der volle zehn Jahre gilt. Ab 2027 bekommen Nichtwohngebäude nur noch einen Bedarfsausweis mit Klassen A bis G, Wohngebäude behalten A+ bis H.

ThemaBis 31.12.2026Ab 01.01.2027
Ausweisart WohngebäudeBedarfsausweis Pflicht bei bis zu 4 Wohnungen und Bauantrag vor 01.11.1977 ohne WSchV-1977-Niveau, sonst WahlWahlfreiheit; Verbrauchsausweis nur für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen
Ausweisart NichtwohngebäudeBedarf oder Verbrauchnur Bedarfsausweis
Klassen WohngebäudeA+ bis HA+ bis H
Klassen Nichtwohngebäudekeine KlasseA bis G nach Verhältnis zum Referenzgebäude (Anlage 10a)
Baudenkmälervom Ausweis ausgenommenAusnahme entfällt
Kleine Gebäude ausgenommenhöchstens 50 m² Nutzflächeweniger als 50 m² Nutzfläche
Vertragsverlängerungkein Anlasseigener Anlass
FormMuster aus dem früheren Gebäudeenergiegesetz von 2024digital und maschinenlesbar, Papier nur auf Verlangen

Laut DIBt-Registrierstelle sind die neuen Muster für 2027 bislang nicht im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Bis Jahresende gelten die Muster aus dem früheren Gebäudeenergiegesetz in der Fassung von 2024.

Für alle, deren Ausweis 2026 oder Anfang 2027 abläuft und die einen Anlass vor sich haben, ist das eine echte Entscheidung. Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre gültig, auch nach dem Wechsel. Niemand muss ihn 2027 austauschen.

Wer in Berlin ein Baudenkmal besitzt, etwa in der Hufeisensiedlung in Britz oder in einem denkmalgeschützten Ensemble in Mitte, sollte das Datum kennen. Ab 2027 braucht auch das Denkmal bei Verkauf, Vermietung oder Vertragsverlängerung einen Energieausweis. Mehr dazu unter Energieausweis und Denkmalschutz in Berlin.

Für Nichtwohngebäude gibt es eine Feinheit. § 40 GModG stellt ab 2030 und 2033 Renovierungsanforderungen an bestimmte bestehende Nichtwohngebäude, mit Ausnahmen und Erfüllungsfiktionen. Der Ausweis selbst löst diese Pflicht nicht aus. Will ein Eigentümer später einen vor 2027 ausgestellten Bedarfsausweis als Nachweis nutzen, taugt der nach § 41 Satz 3 GModG nur, wenn der nicht erneuerbare Primärenergiebedarf bis Ende 2032 höchstens das 0,5-Fache und ab 2033 höchstens das 0,4-Fache des Endwerts der Skala auf dem Ausweis beträgt. Sonst braucht es einen anderen Nachweis. Für Wohngebäude gibt es keine solche Pflicht, auch nicht bei Klasse F, G oder H.

Alles zum Gewerbe finden Sie auf der Übersicht Energieausweise für Nichtwohngebäude.

Was rate ich aus meiner Erfahrung mit hunderten Ausweisen?

Aus meiner Erfahrung mit hunderten Ausweisen entscheiden drei Dinge, wie schnell und wie gut der neue Ausweis wird: der vollständige alte Ausweis, ein Foto vom Typenschild der Heizung und ehrliche Angaben dazu, was sich seit damals geändert hat.

Tipp 1: Schicken Sie alle Seiten, nicht nur Seite 1. Auf den hinteren Seiten stehen die damaligen Modernisierungsempfehlungen. Daran sehe ich sofort, was empfohlen wurde und was davon umgesetzt ist. Das ist oft die schnellste Spur zu einer besseren Rechnung.

Tipp 2: Das Typenschild der Heizung ist das wertvollste Foto. Hersteller, Typ und Baujahr stehen darauf. Ohne dieses Foto muss ich mit Pauschalwerten rechnen, und Pauschalwerte sind selten zu Ihren Gunsten.

Tipp 3: Rechnungen schlagen Erinnerungen. „Die Fenster sind irgendwann um 2015 rein“ ist ein Anfang. Die Rechnung des Fensterbauers mit U-Wert ist ein Beleg. Für die Best-Case-Optimierung zählt der Beleg.

Tipp 4: Verwalter mit mehreren Häusern führen eine Liste. Objekt, Registriernummer, „Gültig bis“, nächster absehbarer Anlass. Zehn Minuten Arbeit, und keine Neuvermietung wird mehr zur Feuerwehrübung.

Welche Fehler machen Eigentümer beim Erneuern am häufigsten?

Die häufigsten Fehler beim Erneuern kosten Zeit, nicht Geld: auf eine Verlängerung warten, die es nicht gibt, alte Daten ungeprüft übernehmen und den neuen Ausweis erst bestellen, wenn das Inserat schon online ist.

  • Auf eine Verlängerung warten. Kein Aussteller kann ein Datum ändern. Wer das anbietet, stellt in Wahrheit einen neuen Ausweis aus.
  • Ohne Anlass in Panik bestellen. Ein abgelaufener Ausweis im Ordner ist kein Verstoß. Kaufen Sie den neuen, wenn Sie ihn brauchen, nicht weil ein Datum vorbei ist.
  • Alte Daten blind übernehmen. Der Ausweis von 2016 kennt die Wärmepumpe von 2023 nicht. Wer nichts sagt, verschenkt Effizienzklassen.
  • Einen Verbrauchsausweis mit alten Abrechnungen erneuern wollen. Das geht nie. Die Daten müssen jung sein, oder Sie wechseln zum Bedarfsausweis.
  • Das Inserat vor dem Ausweis starten. Pflichtangaben aus einem abgelaufenen Ausweis führen in die Abmahnfalle. Erst Ausweis, dann Exposé.
  • Die Gewerbeverlängerung 2027 übersehen. Wer einen befristeten Gewerbemietvertrag verlängert und keinen gültigen Ausweis hat, muss ab 2027 einen vorlegen.

Welche Fragen stellen Berliner Eigentümer zum Erneuern am häufigsten?

Diese fünf Fragen höre ich am Telefon zum Erneuern am häufigsten, hier mit kurzen Antworten.

Kann ich meinen Energieausweis verlängern lassen?

Nein. Ein Energieausweis gilt nach § 79 Abs. 3 GModG zehn Jahre ab Ausstellungsdatum und lässt sich weder verlängern noch fortschreiben. Wer danach einen braucht, bekommt einen neuen Ausweis mit neuer DIBt-Registriernummer. Liegt der alte Ausweis vor, geht die Klärung der Gebäudedaten deutlich schneller, weil Flächen, Baujahr und Bauteile schon dokumentiert sind.

Muss ich einen neuen Energieausweis bestellen, sobald der alte abgelaufen ist?

Nein. Der Ablauf allein löst keine Pflicht aus. Einen neuen Ausweis brauchen Sie erst bei einem Anlass nach § 80 GModG: Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing und ab 1. Januar 2027 auch die Verlängerung eines solchen Vertrags. Wer in Berlin eine Wohnung im laufenden Mietverhältnis vermietet, muss nichts nachbestellen.

Kann ich die Daten aus meinem alten Energieausweis übernehmen?

Ja, aber nicht ungeprüft. Nach § 83 GModG darf der Aussteller vom Eigentümer bereitgestellte Daten verwenden, muss sie aber sorgfältig prüfen und darf sie bei Zweifeln nicht nutzen. Flächen, Baujahr und Bauteile sind eine gute Basis. Eine neue Heizung, neue Fenster oder eine Dämmung seit damals werden neu erfasst, telefonisch oder per Foto.

Brauche ich ab 2027 bei einer Mietvertragsverlängerung einen Energieausweis?

Ja, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt. Ab 1. Januar 2027 ist die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags ein eigener Vorlageanlass nach § 80 GModG. Praktisch betrifft das vor allem befristete Verträge wie Gewerbemiete, Pacht und Leasing. Ein 2026 ausgestellter Ausweis gilt auch dafür seine vollen zehn Jahre.

Was kostet es, einen Energieausweis in Berlin zu erneuern?

Eine Erneuerung kostet so viel wie ein neuer Ausweis, weil es einer ist. Bei energiepass® BERLIN gelten die normalen Festpreise: 299 Euro für das Einfamilienhaus, 399 Euro für das Mehrfamilienhaus und 899 Euro für Nichtwohngebäude. Einen eigenen Verlängerungs- oder Rabattpreis gibt es nicht, der Ausweis kommt 24 Stunden nach vollständigen Angaben.

Weitere Grundlagen zu Pflichten, Ausweisarten und Fristen finden Sie im Ratgeber Energieausweis für Berlin.

Was ist jetzt Ihr nächster Schritt?

Ihr nächster Schritt dauert eine Minute: Holen Sie den alten Ausweis aus dem Ordner und lesen Sie auf Seite 1, bis wann er gilt. Dann fragen Sie sich, ob in den nächsten Monaten ein Verkauf, eine Vermietung oder eine Vertragsverlängerung ansteht.

Verlängern geht nicht. Erneuern geht schnell, wenn der Anlass da ist und der alte Ausweis auf dem Tisch liegt.

Steht nichts an, legen Sie ihn zurück. Steht etwas an, warten Sie nicht, bis das Inserat online ist: Jetzt Festpreis berechnen und Ihren neuen Energieausweis bestellen, morgen ist er in Ihrer Inbox. Lieber erst kurz sprechen? Rufen Sie mich an oder schreiben Sie per WhatsApp: 0152 060 777 67.

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